Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union am 31. Januar 2020 verlassen. Für Rechte des geistigen Eigentums endete die Geltung der europäischen Vorschriften im Vereinigten Königreich am 31. Dezember 2020.
Das heißt, dass das EU-Recht in Bezug auf Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster (Designs) im Vereinigten Königreich keine Anwendung mehr findet.
Für Mandanten von Forresters ändert sich dadurch nichts. Mit Niederlassungen im Vereinigten Königreich und in Deutschland vertreten wir sie auch weiterhin vor dem EUIPO. Der Brexit hat keinerlei Auswirkungen auf unsere Arbeit.