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Ihr geistiges Eigentum und der Brexit: FAQs

Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union am 31. Januar 2020 verlassen. Für Rechte des geistigen Eigentums endete die Geltung der europäischen Vorschriften im Vereinigten Königreich am 31. Dezember 2020.

Das heißt, dass das EU-Recht in Bezug auf Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster (Designs) im Vereinigten Königreich keine Anwendung mehr findet.

Für Mandanten von Forresters ändert sich dadurch nichts. Mit Niederlassungen im Vereinigten Königreich und in Deutschland vertreten wir sie auch weiterhin vor dem EUIPO. Der Brexit hat keinerlei Auswirkungen auf unsere Arbeit.

Der Brexit betrifft Unionsmarken ebenso wie eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Seit dem Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 gelten neue Unionsmarken und eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster nicht mehr im Vereinigten Königreich. Um eine Marke oder ein Geschmacksmuster im Vereinigten Königreich anerkennen zu lassen, ist nun eine Anmeldung beim UK Intellectual Property Office (UKIPO) erforderlich.

Patente dagegen sind vom Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU nicht betroffen. Derzeit gibt es keine EU-weiten Patentrechte. Das Europäische Patentübereinkommen, das die Erteilung europäischer Patente regelt, ist kein Rechtsakt der EU, sodass in dieser Hinsicht keine Maßnahmen erforderlich sind.

Nein, Ihre EU-Rechte bestehen auch weiterhin. Nach dem Ende der Übergangsfrist hat das UKIPO alle Unionsmarken, die vor Ende 2020 eingetragen (d. h. erteilt) wurden, automatisch in gleichwertige nationale Marken umgewandelt. Maßnahmen Ihrerseits sind nicht erforderlich. Diese gleichwertigen nationalen Marken erfassen die Anmeldedaten der ursprünglichen Unionsmarken. Auch die Prioritäts- und/oder Senioritätsdaten bleiben erhalten. Ihre Unionsmarken haben natürlich weiterhin Bestand, mit dem einzigen Unterschied, dass sie nun die verbleibenden 27 EU-Mitgliedstaaten abdecken und nicht mehr das Vereinigte Königreich.

Dasselbe gilt für eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Ihre Schutzrechte wurden automatisch in gleichwertige nationale Schutzrechte umgewandelt. Eine erneute Prüfung der unter diesen Bestimmungen erteilten gleichwertigen nationalen Schutzrechte (ob für Marken oder Geschmacksmuster) sollte nicht erfolgen.

Nein, das UKIPO stellt keine neuen Anmeldebescheinigungen aus. Alle Details zu Ihrem neuen gleichwertigen nationalen Schutzrecht finden Sie auf der Website des UKIPO.

Wenn Ihr EU-Schutzrecht am 31. Dezember 2020 noch nicht eingetragen war, wurde kein gleichwertiges nationales Schutzrecht im Vereinigten Königreich erstellt. Auf Antrag konnten entsprechende Unionsschutzrechte bis zum 30. September 2021 als gleichwertige nationale Schutzrechte im Vereinigten Königreich angemeldet werden. Das gleichwertige nationale Schutzrecht trägt das gleiche Anmelde-/Prioritätsdatum wie das zugrundeliegende Unionsschutzrecht.

Ja. Jede internationale Anmeldung, in der die EU als Gebiet benannt wird, ist nur noch in den verbleibenden 27 EU-Mitgliedstaaten gültig und hat im Vereinigten Königreich keine Wirkung mehr.

Das Vereinigte Königreich hat automatisch gleichwertige nationale Schutzrechte für internationale Anmeldungen erteilt, in denen die EU als Gebiet benannt wird. Diese gleichwertigen nationalen Schutzrechte erfassen die Anmeldedaten der ursprünglichen internationalen Anmeldungen. Auch die Prioritäts- und/oder Senioritätsdaten bleiben erhalten.

Bei anhängigen internationalen Anmeldungen hatten die Inhaber bis zum 30. September 2021 Zeit, gleichwertige nationale Schutzrechte im Vereinigten Königreich mit gleichem Anmelde-/Prioritätsdatum wie die zugrundeliegende internationale Anmeldung zu beantragen, in der die EU als Gebiet benannt wird. Diese internationalen Bestimmungen gelten für Marken wie für Gebrauchsmuster.

Um sicherzustellen, dass Ihre Schutzrechte im Vereinigten Königreich umfassend und unangreifbar sind, empfehlen wir Ihnen dringend:

  • eine genaue Auflistung sämtlicher Unionsschutzrechte zu erstellen(einschließlich internationaler Anmeldungen, in denen die EU als Gebiet benannt wird), die vor dem 31. Dezember 2020 gewährt wurden, um überprüfen zu können, ob die gleichwertigen nationalen Schutzrechte im Vereinigten Königreich ordnungsgemäß erteilt wurden,
  • sorgfältig zu prüfen, ob die erteilten nationalen Schutzrechte im Vereinigten Königreich in jeder Hinsicht den ursprünglichen Unionsschutzrechten entsprechen,
  • sicherzustellen, dass die gleichwertigen nationalen Schutzrechte insbesondere im Hinblick auf ihre Erneuerung überwacht werden (diese erfolgt nun unabhängig von den ursprünglichen Unionsschutzrechten).
  • Beauftragen Sie Forresters mit der Überwachung und Erhaltung ihrer gleichwertigen nationalen Schutzrechte im Vereinigten Königreich, damit wir alle wichtigen Benachrichtigungen des UKIPO (oft noch postalisch) für Sie in Empfang nehmen und bearbeiten können.

Sie haben Fragen?

Dann wenden Sie sich bitte an Ihre betreuende Anwältin/Ihren betreuenden Anwalt bei Forresters.