Sie gewähren ein ähnliches Monopolrecht wie Patente, lassen sich aber schneller und zu deutlich geringeren Kosten erlangen. Ihre Laufzeit beträgt typischerweise sechs bis zehn Jahre ab Anmeldedatum und sie können in mehreren Ländern erteilt werden, auch in Deutschland.
Der Hauptunterschied zwischen einem Patent und einem Gebrauchsmuster besteht darin, dass Gebrauchsmuster nicht auf ihre Neuheit oder Erfindungshöhe geprüft werden. Es erfolgt lediglich eine formale Prüfung, um sicherzustellen, dass der Gegenstand nicht vom Gebrauchsmusterschutz ausgeschlossen ist, wie beispielsweise künstlerische Schöpfungen oder medizinische Behandlungsverfahren.
Im Vergleich zu Patenten, deren Erteilung mehrere Jahre dauern kann, werden deutsche Gebrauchsmuster in der Regel innerhalb weniger Monate registriert. Ein weiterer wesentlicher Vorteil von Gebrauchsmustern sind die im Vergleich zu Patenten deutlich niedrigeren amtlichen Gebühren.
Die Patentanwälte in unserer Münchner Niederlassung beraten Sie gerne, ob eine Erfindung durch ein Gebrauchsmuster schutzfähig ist und wie der effektivste Schutz erreicht werden kann.